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Bank & Vermögen

Mietkaution-Rechner

Berechnen Sie die Zinsen Ihrer Mietkaution über die Mietdauer und den Auszahlungsbetrag bei Auszug.

Zuletzt geprüft: 15. Jan. 2026 2 Min. Keine Anmeldung Datenstand 2026

Ihre Angaben

Mietkaution-Rechner

€
0 €50.000 €
Jahre
130
%
Berechnung im BrowserSofortiges Ergebnis

Aufschlüsselung

Kaution eingezahlt
1.500,00 €
Zinsertrag
92,19 €
Auszahlungsbetrag
1.592,19 €
Jährlicher Zins (Durchschnitt)
18,44 €
Annahmen & Hinweise+
  • Der Vermieter muss die Kaution getrennt und verzinslich anlegen (§ 551 BGB). Die Zinsen stehen dem Mieter zu.
  • Die tatsächliche Verzinsung hängt vom Institut und der Anlageform ab. Bei Beendigung des Mietverhältnisses kann der Vermieter einen angemessenen Teil für Nebenkosten einbehalten.

Die Ergebnisse sind unverbindliche Modellrechnungen und ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung.

Was dieser Rechner leistet

Vermieter müssen die Mietkaution getrennt vom eigenen Vermögen anlegen und verzinsen. Über mehrere Jahre kommt so ein spürbarer Betrag zusammen, der dem Mieter bei Auszug zusteht.

Der Rechner zeigt, wie sich die Kaution abhängig von Zinssatz und Mietdauer entwickelt. So erkennen Sie, ob der Vermieter die Kaution korrekt angelegt hat.

Formel

Kaution mit Zinseszins

Endbetrag = Kaution × (1 + Zinssatz)^Jahre

Die Zinsen werden jährlich dem Kautionskonto gutgeschrieben und in der Regel weiterverzinst. Bei Auszug erhält der Mieter Kaution plus Zinsen abzüglich eventueller berechtigter Forderungen.

So funktioniert der Rechner

So funktioniert der Rechner

  1. 01

    Kautionshöhe eintragen

    Die gesetzliche Kaution darf maximal drei Nettokaltmieten betragen und ist in drei Raten zahlbar.

  2. 02

    Mietdauer und Zins festlegen

    Nutzen Sie einen realistischen Zins für Tages- oder Festgeld. Die tatsächliche Verzinsung ist oft niedrig.

  3. 03

    Auszahlungsbetrag ablesen

    Der Rechner zeigt Zinsertrag und Gesamtbetrag bei Auszug. Bei Streit hilft ein Blick in die Kautionsabrechnung.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Darf der Vermieter die Kaution behalten?

+

Nur für berechtigte Forderungen, etwa offene Mieten oder Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen. Ein angemessener Teil kann für die Nebenkostenabrechnung zurückgehalten werden.

Wie hoch darf die Mietkaution sein?

+

Höchstens drei Nettokaltmieten. Sie kann in drei gleichen Monatsraten gezahlt werden, die erste bei Mietbeginn.

Muss die Kaution verzinst werden?

+

Ja. Der Vermieter muss sie getrennt und zum üblichen Zinssatz anlegen. Die Zinsen stehen dem Mieter zu, auch wenn sie oft nur wenige Euro betragen.

Datenbasis: 2026 · Alle Steuer- und Beitragswerte sind zentral in src/data/de/2026.json hinterlegt und werden jährlich aktualisiert.

Die Ergebnisse sind unverbindliche Modellrechnungen und ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung.