Was dieser Rechner leistet
BAföG ist die wichtigste staatliche Studienfinanzierung. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt vom Bedarf, vom Elterneinkommen, vom eigenen Einkommen und vom Vermögen ab.
Der Rechner bildet die Grundlogik nach und zeigt, wie sich Elterneinkommen und eigene Einkünfte auf den Anspruch auswirken. Die Hälfte des BAföG wird als Zuschuss gewährt, der Rest als zinsloses Darlehen.
BAföG-Anspruch
Anspruch = Bedarf − Anrechnung Eltern − Anrechnung eigenes Einkommen Der Bedarf richtet sich nach Wohnsituation und Familienstand. Vom Elterneinkommen bleibt ein Freibetrag; darüber hinaus wird ein Teil angerechnet. Eigenes Einkommen und Vermögen mindern den Anspruch ebenfalls.
So funktioniert der Rechner
- 01
Wohnsituation wählen
Ob Sie bei den Eltern oder in einer eigenen Wohnung leben, beeinflusst den Wohnkostenanteil und damit den Bedarf.
- 02
Elterneinkommen eintragen
Nutzen Sie das durchschnittliche Nettoeinkommen der Eltern. Freibeträge und Geschwisterabschläge werden pauschal berücksichtigt.
- 03
Eigenes Einkommen und Vermögen prüfen
Nebenjobs und Vermögen werden angerechnet, sofern sie die Freibeträge übersteigen.
Ihr Produkt an dieser Stelle
Erreichen Sie Nutzer mit konkreter finanzieller Absicht – ohne störende Interstitials.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der BAföG-Höchstsatz?
Der Höchstsatz liegt 2026 modelliert bei 992 Euro monatlich inklusive 380 Euro Wohnkostenpauschale. Die genaue Höhe hängt von der Wohnsituation und den anrechenbaren Einkommen ab.
Muss ich BAföG zurückzahlen?
Die Hälfte des BAföG ist ein Zuschuss, die andere Hälfte ein zinsloses Darlehen. Die Rückzahlung beginnt erst einige Jahre nach dem Ende der Förderung und ist betragsmäßig begrenzt.
Wie viel darf ich nebenbei verdienen?
Für Studierende gilt ein jährlicher Freibetrag; Einkommen darüber wird angerechnet. Die genauen Grenzen und die Behandlung von Minijobs sollten im BAföG-Antrag geprüft werden.
Datenbasis: 2026 · Alle Steuer- und Beitragswerte sind zentral in src/data/de/2026.json hinterlegt und werden jährlich aktualisiert.
Die Ergebnisse sind unverbindliche Modellrechnungen und ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung.