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Familie & Soziales

Bürgergeld-Rechner

Schätzen Sie Ihren Bürgergeld-Anspruch 2026 aus Regelbedarf, Warmmiete und anrechenbarem Einkommen inklusive Freibeträgen.

Zuletzt geprüft: 15. Jan. 2026 4 Min. Keine Anmeldung Datenstand 2026

Ihre Angaben

Bürgergeld-Rechner

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€
Berechnung im BrowserSofortiges Ergebnis

Aufschlüsselung

Regelbedarf
563,00 €
Warmmiete
850,00 €
Gesamtbedarf
1.413,00 €
Einkommensfreibetrag
212,00 €
Anrechenbares Einkommen
588,00 €
Anspruch pro Jahr
9.900,00 €
Annahmen & Hinweise+
  • Vereinfachte Berechnung. Bildung und Teilhabe, Mehrbedarfe, Unterkunftskosten und Freibeträge für Erwerbstätige werden nur pauschal berücksichtigt.
  • Kindergeld und Unterhaltsvorschuss werden in der Regel als Einkommen angerechnet.

Die Ergebnisse sind unverbindliche Modellrechnungen und ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung.

Was dieser Rechner leistet

Bürgergeld sichert den Lebensunterhalt, wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht. Der Rechner schätzt den monatlichen Anspruch aus Regelbedarf, Kosten für Unterkunft und Heizung sowie anrechenbarem Einkommen.

Erwerbseinkommen wird nicht vollständig angerechnet: Es gibt Freibeträge und Staffelungen. Der Rechner berücksichtigt die wichtigsten Pauschalen und zeigt, wie viel vom eigenen Verdienst zusätzlich zum Bürgergeld bleibt.

Formel

Bedarfsberechnung

Anspruch = Regelbedarf + Warmmiete − (Einkommen − Freibetrag)

Der Regelbedarf richtet sich nach Haushaltsgröße und Alter der Kinder. Vom Einkommen werden Freibeträge abgezogen; der verbleibende Betrag mindert den Anspruch. Ist der Bedarf gedeckt, besteht kein Anspruch.

So funktioniert der Rechner

So funktioniert der Rechner

  1. 01

    Haushalt zusammensetzen

    Wählen Sie alleinstehend oder Paar und tragen Sie die Zahl der Kinder ein. Daraus ergibt sich der Regelbedarf.

  2. 02

    Warmmiete eintragen

    Geben Sie die tatsächliche Warmmiete an. Kosten für Unterkunft und Heizung werden in angemessener Höhe übernommen.

  3. 03

    Einkommen und Freibetrag prüfen

    Tragen Sie das anrechenbare Nettoeinkommen ein. Der Rechner zieht die Freibeträge ab und zeigt den verbleibenden Anspruch.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Wird Kindergeld angerechnet?

+

Ja, Kindergeld zählt grundsätzlich als Einkommen der Bedarfsgemeinschaft. Es mindert den Bürgergeld-Anspruch, kann aber je nach Konstellation durch andere Leistungen wie Kinderzuschlag ergänzt werden.

Was zählt als anrechenbares Einkommen?

+

Neben Erwerbseinkommen können Unterhalt, Renten, Kapitalerträge und Mieteinnahmen angerechnet werden. Vermögen ist bis zu bestimmten Freibeträgen geschützt. Die konkrete Prüfung erfolgt durch das Jobcenter.

Bekomme ich Bürgergeld trotz Vollzeitjob?

+

Als Aufstockung ist das möglich, wenn das Nettoeinkommen den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft nicht deckt. Der Rechner zeigt eine erste Orientierung, ersetzt aber keinen Bescheid.

Datenbasis: 2026 · Alle Steuer- und Beitragswerte sind zentral in src/data/de/2026.json hinterlegt und werden jährlich aktualisiert.

Die Ergebnisse sind unverbindliche Modellrechnungen und ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung.